Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

Spätestens, wenn man einmal mit einem Anwalt und einem von ihm verfassten Text zu tun hat, wird klar, was man bis dahin vermutet. Gesetze und Rechtsprechung passieren in einer ganz eigenen Welt. Hier gelten Regeln, die man kennen muss um zu bestehen. Komplizierte Sprache, zahlreiche Verweise und Getzestexte machen es schwierig die Aussage eines solchen Textes zu erkennen. Allerdings gibt es zwei Begriffe, die immer wieder auftauchen und auch Laien beschäftigen. Da gibt es einerseits das Zivilrecht und andererseits das Strafrecht. Aber was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

Rechtssystem

Jeder Staat ist auf Gesetze aufgebaut. Innerhalb dieser Gesetze gibt es viele Teilbereiche und jeder Lebensbereich wird entsprechend reglementiert. Die Gesetze geben im Normal an, was erlaubt und was verboten ist. Eigentlich eine einfache Sache. Wenn also jemand gegen ein Gesetz verstößt, dann ist das eindeutig. Dass man trotzdem Gerichte und Rechtsanwälte braucht, liegt unter anderem an der Fülle von Gesetzen. In Deutschland sind es zwischen 1.800 und 1.900 bundeseweit gültigen Gesetze. Dazu kommen Landesgesetze. Innerhalb der Gesetze gibt es zahlreiche Paragraphen, die auch wieder Unterpunkte haben. Insgesamt eine unüberschaubare Menge.

Rechtssprechung

Ein Urteil, das ein Richter ausspricht ist, sobald es rechtswirksam ist, unfehlbar. Richter machen per Definition keine Fehler und ihre Sprüche sind damit immer richtig. Das führt dazu, dass jede Entscheidung, die ein Richter jemals getroffen hat ebenfalls relevant sein kann. Hat ein Richter irgendwann einmal bei einer ähnlichen Sachlage entschieden, dann ist das ein sogenannter Präsedenzfall, der für den aktuellen Richter auch bindend sein sollte. Das Rechtssystem besteht also nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus Fällen von Rechtssprechung.

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Der Richterspruch ist bindend

Was regelt das Gesetz?

Das Gesetz regelt, was richtig und was falsch ist. Es gibt Konstellationen, in denen etwas komplett verboten ist und bei dem Ausnahmen davon formuliert werden. Andere Gesetze beschreiben Präzise, was nicht erlaubt ist. Speziell die Ausnahmen sorgen dafür, dass es nicht immer eindeutig ist, ob etwas erlaubt, oder verboten ist. Die sogenannte Rechtsauffassung kann also unterschiedlich sein. Am Ende zählt dann die Rechtsauffassung des Gerichts. Dass es dabei Interpretationsspielraum gibt, ist klar. Auch gibt es kein allgemeingültiges Ranking im Gesetz. Stehen also die Ansprüche von zwei Personen im Widerspruch und bauen beide auf ein anderes Gesetz, dann muss das Gericht entscheiden was wichtiger ist.

Welches Gesetz gilt?

Es gibt drei Regeln, die die Reihenfolge der Wirksamkeit von Gesetzen regelt.

  • Bundesweite Gesetze schlagen Landesgesetze usw.
  • Spezielles Recht schlägt allgemeines Recht
  • Neuere Gesetze schlagen ältere Gesetze

Was aber passiert, wenn zwei Gesetze in Konflikt geraten? Wie passt das Fotografieren von Autos und ihren Insassen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Recht am eigenen Bild zusammen? Auch dazu gibt es eine Hierarchie. Im Zweifelsfall muss aber eben der Richter entscheiden. Dabei helfen ihm Anwälte, die jeweils ihre Sichtweise darlegen und als Anklage, oder Verteidigung die Gesetze und Umstände aufzeigen, die ihre Sichtweise unterstützen. Außerdem werden Beweise von staatlichen, oder privaten Ermittlern, wie dieser Detektei Nürnberg, ermittelt und vorgelegt. Abgesehen davon sind häufig auch die genauen Umstände wichtig. Wie war der zeitliche Ablauf usw. muss geklärt werden, um entscheiden zu können. So entstehen Gerichtsverfahren.

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Verstößt man gegen das Strafrecht, wird man entsprechend verurteilt und muss mit Geld– und Freiheitsstrafen rechnen

Zivil-, oder Strafrecht

Die Begriffe Zivilrecht und Strafrecht sind in diesem Zusammenhang nicht ganz korrekt. Teilt man die Gesetzgebung in diese beiden Kategorien, dann steht das Zivilrecht für die Regeln, die zwischen Bürgen bestehen und das Strafrecht für die Regeln, die zwischen Staat und Bürger bestehen. Korrekterweise unterscheidet man zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht.

Privatrecht

Das Privatrecht wird auch als Zivilrecht, oder Bürgerliches Recht bezeichnet. Es umfasst fünf Teilgebiete. Diese sind ein allgemeiner Teil, in dem neben den Grundlagen das Personenrecht geregelt wird. Alle Teile des allgemeinen Teils sind auch für die anderen Teile gültig. Damit wird versucht die Regelungen eindeutig zu gestalten. Die restlichen Teile sind das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.

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Wenn zwei sich um eine Sache streiten, dann ist das eine Frage des Privatrechts

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Grundrechte seiner Bürger. Außerdem gibt es das Verwaltungsrecht und das Verfahrens- und Prozessrecht. Hier sind Baurecht, die Befugnis der Polizei, oder auch Dinge, wie das Kartellrecht geregelt. Das öffentliche Recht schützt einerseits die Interessen der Bürger und stellt klar, welche Rechte sie haben und gibt andererseits an, was gesetzlich verboten, oder geregelt ist. Ein Verstoß zieht ein Strafrechtliches Verfahren nach sich.

Was ist der Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht?

Der wesentliche Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht, oder eigentlich dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht, sind die Streiparteien. Bei einem Rechtsstreit gibt es immer zwei Parteien. Im Privatrecht sind das zwei private Personen, oder Unternehmen. Beim Öffentlichen Recht ist eine Seite immer der Staat. Auch das Ergebnis ist unterschiedlich. Im Öffentlichen Recht muss man mit einer Strafe rechnen. Ein Teil des Öffentlichen Rechts ist das Starfrecht, in dem Dinge, wie Diebstahl und Mord, aber auch kleinere Vergehen geregelt sind. Auch andere Teile des öffentlichen Rechts können negative Folgen haben und beispielsweise den Führerschein entziehen. Im Privatrecht gibt es keine Strafen, sondern Entscheidungen. Das Gericht klärt, wer recht hat. Damit können zwar auch Kosten entstehen, aber eben keine Strafe. Allerdings bezahlt die unterlegene Partei die Verfahrenskosten.

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